Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz
Prodụktsicherheitsgesetz,
 
am 1. 8. 1997 in Kraft getretenes Gesetz vom 22. 4. 1997, das eine EG-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und bewirken soll, dass Hersteller und Händler dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen. Der Hersteller ist danach verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine vom Produkt ausgehende Gefahr zu erkennen und diese abzuwehren. Sicher ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (§ 6) ein Produkt, wenn von ihm bei bestimmungsgemäßer Verwendung in der üblichen Gebrauchsdauer keine erhebliche, mit der Art der Verwendung nicht zu vereinbarende und bei Wahrung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht hinnehmbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht. Die zuständige Behörde kann dem Hersteller sowie dem Händler verbieten, dass ein unsicheres Produkt in den Verkehr gebracht wird; sie darf nach dem In-Verkehr-Bringen vor der von dem Produkt ausgehenden Gefahr warnen, den Rückruf anordnen, die Produkte sicherstellen und gegebenenfalls ihre Vernichtung veranlassen.

Universal-Lexikon. 2012.

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